AE-Provision
15 %
Storno
Storno von Insertionsaufträgen bis 4 Wochen vor Anzeigenschluss kostenlos, bis Anzeigenschluss 50 %, danach 100 % des Insertionsbruttopreises.
Zahlungsbedingungen
Vorauszahlung bis 14 Tage vor Erscheinen 2 % Skonto, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
Bankverbindung
Hauck & Aufhäuser, München
Konto 7 35 29-17
BLZ 502 209 00
Herausgeber
frau&gesund wird erstellt in Zusammenarbeit
mit dem Berufsverband
der Frauenärzte e.V., in dem rund
80 Prozent aller tätigen Gynäkologen
Mitglied sind.
Verlag
publimed Medizin und Medien GmbH
Paul-Heyse-Straße 28
80336 München
Tel. 089/51 61 61 71
Fax 089/51 61 61 99
frau.und.gesund@publimed.de
www.publimed.de
Geschäftsführung
Dr. Uwe Schreiber
schreiber@publimed.de
Redaktion
Simone Rath
Tel. 089/51 61 61 73
simone.rath@publimed.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Beilagen oder Einhefter eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in frau & gesund zum Zweck der Verbreitung. Ein derartiger Auftrag wird für den Verlag erst durch schriftliche Bestätigung an den Auftraggeber rechtsverbindlich. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch Einzelabrufe – und Beilagen- und Einhefteraufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages bzw. des Berufsverbands der Frauenärzte abzulehnen. Insertionsaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend. Beilagen und Einhefter, die durch Format und Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
2. Für die Aufnahme von Anzeigen, Beilagen und Einheftern an bestimmter Stelle in in frau & gesund wird keine Gewähr geleistet, es sei denn der Verlag hat eine bestimmte Platzierung ausdrücklich bestätigt.
3. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.
4. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
5. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Daten rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss anzuliefern.
6. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige im folgenden Jahr, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weiter gehende Haftungen des Verlags sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung.
7. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten für die vom Auftraggeber gewünschten oder zu vertretenden erhebliche Änderungen der gelieferten Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
8. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.
9. Der Verlag liefert mit der Rechnung zwei Anzeigenbelege.
10. Erfüllungsort ist München. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags, soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht.
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